Hier finden Sie eine Honorartabelle zur Erstellung qualifizierter Immobiliengutachten. Sprechen Sie mich gerne jederzeit bei Fragen an.
Die Leistung des Sachverständigen wird üblicherweise (bei den Gerichten) nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet.
Privatgutachten können ebenfalls nach dem JVEG oder der nebenstehenden Honorartabelle pauschal abgerechnet werden.
Sprechen Sie mich einfach an.
Das vereinbarte Honorar wird binnen einer Woche nach Leistungserbringung fällig.
Sie haben Fragen zur Abrechnung meiner Leistungen als Immobiliengutachter? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie gerne.
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:30 – 17:30